AGB's & DISCLAIMER


1.) Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (Michael Gauger) für von ihm angebotene Veranstaltungen (Touren und Schatzsuchen) im Rahmen der Unternehmung "Zeitreisen im Seeland".

2.) Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand von "Zeitreisen im Seeland" sind folgende Veranstaltungen: kulturgeschichtlich und mythologisch interessante Exkursionen an historische Plätze der Region des Schweizer Drei-Seen-Landes; sowie Schatzsuchen resp. Agentenspiele, bei denen jeweils ein echter Gold- oder Silberschatz zu gewinnen ist.

Touren und Schatzsuchen finden auf ausgewiesenen Strassen und (Wander- und Velo-)Wegen statt. Die dafür erforderliche physische Eignung setzt der Veranstalter voraus. Jegliche Haftung für unverantwortliches Handeln oder Unterlassen seitens der Teilnehmer - beachten Sie dazu bitte auch die "Wichtigen Hinweise" - ist ausgeschlossen.

3.) Haftungsausschluss/Disclaimer
Die Website sowie auf ihr publizierte PDF-Dokumente enthalten externe Links. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Links. Die Haftung für allfällige Schäden oder andere Folgen durch Besuch dieser Links ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr, Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für

a) Versäumnisse der Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung
b) unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse von Dritten (sowohl an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligter wie auch nicht beteiligter Dritter)
c) generell für alle Handlungen, Unterlassungen von Dritten (beteiligten oder nicht beteiligten)
d) insbesondere ist die Haftung ausgeschlossen für höhere Gewalt (Blitze, Hochwasser, Erdbeben etc.), für plötzliche Verunmöglichung einer Veranstaltung (z.B. Wetterumschwung, Wegsperren infolge Holzeinschlags etc.) oder aus der Veranstaltung entstehende gesundheitliche Komplikationen wie z.B. Infektionen durch Zeckenbisse, Tollwut etc. 
e) Personenschäden (z.B. Verletzungen oder Krankheit während der Veranstaltung), oder daraus resultierende Folgen.
f) Sach- oder Vermögensschäden durch nicht vorhersehbare Ereignisse; oder durch Absage, Behinderung, Verunmöglichung einer Veranstaltung. Für Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4.) Beginn einer Veranstaltung, Teilnahmegebühr, Abbruch, Nichterscheinen
Jede Veranstaltung beginnt pünktlich zur zuvor vereinbarten Zeit; wurde nichts anderes vereinbart, beginnt sie, wie auf der Website ausgewiesen. Spätestens jedoch beginnt eine Tour nach 15 Minuten Wartezeit bei eventuellen Verspätungen von Teilnehmern. Der Veranstalter kann im Fall von Verspätungen auch auf dem Mobiltelefon erreicht werden, um Verspätungen im Vorfeld mitzuteilen. Sollte eine Veranstaltung später als 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit starten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung entsprechend zu kürzen oder abzuändern. Forderungen aus solchen Änderungen sind ausgeschlossen. Saison- oder wetterbedingte Abweichungen von der vereinbarten Startzeit und/oder daraus folgende Programmänderungen bleiben vorbehalten. 
Die Teilnahmegebühr gilt pro Person und ist während oder unmittelbar nach der Veranstaltung zu bezahlen, bei den Schatzsuchen ist die Gebühr vorher zu überweisen. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Als Bezahlung werden nur Barbeträge akzeptiert, Schecks und Gutschriften aller Art werden nicht akzeptiert, ausser es wurde zuvor etwas anderes vereinbart. GA und Halbtaxabonnement sind ungültig, ausser wo speziell angegeben. 

5.) Preisänderungen vorbehalten
Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei den Schatzsuchen aufgrund mehr als 10% (zum Stand von 1.2.2018) ändernder Edelmetall- und/oder Währungskurse. In solchen Fällen würde der Veranstalter neue Preise oder abweichende Edelmetall-Mengen vorschlagen. Eventuelle Anpassungen (Änderungen des Schatzes in zuvor zu vereinbarenden alternativen Sachwert) aufgrund von Engpässen bei der Lieferbarkeit von Edelmetallen bleiben vorbehalten.

6.) Absage oder vorzeitiger Abbruch einer Veranstaltung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben (z.B. Krankheit, höhere Gewalt, familiäre Gründe). Daraus resultierende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wird eine Tour durch den Veranstalter abgesagt oder vorzeitig abgebrochen, bemüht sich dieser um eine Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einem anderen, noch zu vereinbarenden, Termin bzw. kann eine teilweise Rückzahlung der Teilnahmegebühr vereinbart werden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Teilnehmer und Veranstalter von "Zeitreisen im Seeland" ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.


Müntschemier, den 01. Februar 2018